Mehr Nachhaltigkeit: Was die ESG-Richtlinie für KMU bedeutet
Herausforderungen in der Lieferkette, klimabedingte Ressourcenknappheit und eine angespannte wirtschaftliche Lage – dies sind nur einige wenige von vielen Faktoren, welche die Politik dazu bewegt haben, die Regularien für eine nachhaltige Wirtschaft der Zukunft neu zu denken. Aus diesem Grund hat der Rat der Europäischen Union im Jahr 2022 die ESG-Richtlinie für unternehmerisches Handeln in den Bereichen „Environmental – Social – Governance“ beschlossen. Neben finanzieller Transparenz verpflichtet die darin eingebettete CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) kapitalmarktorientierte Großunternehmen seit 2022 zu einer regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neben wirtschaftlichen Interessen spielen nun auch Umwelt, soziale Belange und Menschenrechte eine wichtige Rolle. Trotz der bislang noch nicht verpflichtenden Berichterstattung wirkt sich die ESG-Richtlinie allerdings schon jetzt maßgeblich auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus.
Wie sieht die Tendenz der CSRD für KMU in naher Zukunft aus?
Aufgrund der künftig steigenden Nachfrage nach ESG-relevanten Daten wurden im Rahmen der CSRD klare, einheitliche Vorgaben und Standards nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veröffentlicht. Der Trend geht klar hin zu einer Standardisierung und auf lange Sicht zu einer umfassenden Berichtspflicht für alle Unternehmen, die innerhalb der EU wirtschaftlich tätig sind. Ab 2024 greift die Berichtspflicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen, während ab 2025 alle – aus bilanzrechtlicher Sicht – ‚großen‘ Unternehmen berichtspflichtig werden. Kapitalmarktorientierte KMU mit mehr als zehn Mitarbeiter:innen sind ab dem Jahr 2027 rückwirkend für das Fiskaljahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen, können die Berichtspflicht jedoch in einer Übergangszeit noch bis in das Jahr 2028 aufschieben. Aber auch für KMU, die heute (noch) nicht von der ESG-Berichtspflicht betroffen sind, aber grundsätzlich Wachstum anstreben, kann ein zeitnaher Wandel von Vorteil sein.
KMU als unverzichtbare Zahnräder der Unternehmenswelt
Wie sehr sich die ESG-Kriterien im Unternehmensalltag von KMU aus dem Mittelstand widerspiegeln, wird deutlich, wenn man einen Blick auf die Produktions- und Lieferketten wirft. Sobald Großunternehmen nach CSRD verpflichtet werden, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, liegt der Fokus nicht mehr nur auf deren Endprodukt. Vielmehr geraten KMU in den Fokus, die häufig Zulieferer oder Produzenten in der Wertschöpfungskette sind. Um auf Dauer konkurrenzfähig und resilient zu bleiben, ist es also auch für KMU sinnvoll, sich rechtzeitig mit dem Thema soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.
Was können KMU für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmensalltag tun?
Zunächst einmal sollten Unternehmen durch Ist-Analysen auf dem neuesten Stand sein und genauestens Bescheid wissen, ab wann sie von der CSRD betroffen sind. Vorsicht ist geboten, denn bei Missachtung der Berichtspflicht kann eine Strafgebühr in Millionenhöhe anfallen. Damit die ESG-Kriterien mit den Werten des eigenen Unternehmens übereinstimmen und ein erfolgreicher Wandel gelingt, sollten frühzeitig Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens geklärt werden. Die ganzheitliche Erfassung materieller und immaterieller Faktoren durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse hilft außerdem dabei, Ressourcen zu schonen und gezielt dort einzusetzen, wo sie die größte Hebelwirkung entfalten. Die freiwillige Vorlage eines nicht-finanziellen Jahresberichts sorgt zudem für Transparenz und somit eine für eine erhöhte Attraktivität von KMU für potenzielle Stakeholder. Eine intelligente und digitale Datenerfassung zur Weitergabe an Kund:innen stellt hier eine wichtige Grundlage dar.
Zusammenfassend wird deutlich, dass die ESG-Kriterien keine lästige Pflicht sind, sondern vielmehr als Innovationstreiber wahrgenommen werden sollten. Auf diese Weise leisten KMU einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung der grünen Wende.
Sie haben noch Fragen zu den ESG-Kriterien, den ESRS-Standards oder der CSRD? Die Expert:innen von D² – Denkfabrik Diversität beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.