Doppelte Wesentlichkeit und die ESG-Richtlinie – Wie eine nachhaltige, moderne Unternehmensführung gelingt

Seit 2017 sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, neben dem jährlichen Finanzbericht auch eine Wesentlichkeitsanalyse vorzulegen. Bei letzterer handelt es sich um eine Berichterstattung, die offenlegt, welche Maßnahmen das Unternehmen für eine nachhaltigere Unternehmensführung ergreift. Kombiniert man demnach finanzielle und nicht-finanzielle Faktoren, dann spricht man von doppelter Wesentlichkeit. Dieser Begriff ist eng verzahnt mit Kürzeln wie ESG (Environmental Social Governance), ESRS (European Sustainability Reporting Standards) oder CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Dieser Blog-Artikel will den Inhalt und die Bedeutung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse näher beleuchten.
Warum ist Nachhaltigkeit in der heutigen Unternehmensführung relevant?
Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, lohnt es sich, den Begriff Nachhaltigkeit im Vorhinein genau zu definieren: Im Vordergrund steht grundsätzlich ein verantwortungsvoller Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen, damit auch zukünftige Generationen ohne Einschränkungen ihre Bedürfnisse erfüllen können. Die von der EU im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegte ESG-Richtlinie legt die drei wichtigsten Säulen nachhaltiger Entwicklung dar: Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft – auf Englisch Environmental Social Governance. Diese Faktoren sind für eine moderne Unternehmensführung notwendig, denn Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit wirkt sich in Zeiten von Ressourcenknappheit und der Klimakrise nicht zuletzt positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Reputation eines Unternehmens aus.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Eine Frage der Perspektive
Für eine nachhaltige Unternehmensführung muss das Unternehmen festlegen, wo es in Sachen Nachhaltigkeit aktuell steht und wo es in Zukunft hinmöchte. Mithilfe einer Wesentlichkeitsanalyse können die für das jeweilige Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsthemen nach ESG-Richtlinie festgelegt und somit begrenzte Ressourcen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am meisten bewirken. Ein weiteres Plus: Unternehmen erhalten einen ganzheitlichen Überblick über alle Vorgänge, die nicht nur ökonomische, sondern auch soziale und ökologische Faktoren einschließen.
Bei der doppelten Wesentlichkeit geht man von zwei Perspektiven aus:
- Outside-In: Der Einfluss von äußeren Nachhaltigkeitsanforderungen auf Prozesse des Unternehmens werden in den Blick genommen. Man spricht auch von finanzieller Wesentlichkeit, da es sich um Faktoren handelt, die die Stabilität des Kapitals eines Unternehmens beeinflussen. Darunter fällt beispielsweise eine durch den Klimawandel (mehr Überschwemmungen, Ressourcenknappheit, etc.) bedingte Erhöhung der Versicherungskosten.
- Inside-Out: Im Umkehrschluss umfasst diese Perspektive alles Auswirkungen, die das Unternehmen auf seine Umwelt und die Gesellschaft hat. Hierunter fällt zum Beispiel der ökologische Fußabdruck des Unternehmens oder die Einhaltung der Grundrechte von Arbeitnehmer:innen im sozialen Bereich.
Das Ergebnis der Analyse variiert von Unternehmen zu Unternehmen: Ein Logistikunternehmen wird sich stärker auf die Reduzierung von Treibhausemissionen fokussieren müssen, als dies bei einem IT-Konzern der Fall ist. Bei den zahlreichen Nachhaltigkeitsfaktoren ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Um die Ergebnisse zu veranschaulichen, wird eine Wesentlichkeitsmatrix herangezogen. Sie visualisiert sowohl die Bedürfnisse der Stakeholder:innen (y- Achse) als auch die des Unternehmens (x-Achse) und stellt eine wichtige Grundlage für die anschließenden Handlungen dar. Doch welchen Vorgaben müssen hier beachtet werden? Und wer bestimmt, welches Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen muss?
CSRD und ESRS: Wichtige Richtlinien und Standards auf einen Blick
Wer von der Berichtspflicht nach der ESG-Richtlinie betroffen ist, entscheidet eine EU-Direktive, genannt CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Bisher ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse zwar nur für größere, kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend, allerdings entscheiden sich auch immer mehr kleine mittelständische Unternehmen (KMUs) für eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab 2028 wird diese Berichterstattung für alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter:innen verpflichtend. In beiden Fällen unterliegen die Berichte sogenannten den ESRS (European Sustainability Standards). Diese Standards werden ebenfalls von der EU festgeschrieben und schaffen klare, verbindliche Vorgaben bei der Wesentlichkeitsanalyse. Zudem ermöglichen die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen.
Fazit
Zusammenfassend verschmelzen bei der doppelten Wesentlichkeit also drei Faktoren: die Anforderungen der Stakeholder:innen, die Wichtigkeit der Themen für das Unternehmen und die Vorgaben der CSRD und der ESRS. Es geht nicht darum, von einem Tag auf den anderen sofort und um jeden Preis nachhaltig zu werden. Vielmehr gelingt eine nachhaltige und somit positive Entwicklung des eigenen Unternehmens durch eine regelmäßige Fortschrittskontrolle in langfristiger Perspektive. Rüsten Sie sich also rechtzeitig, um auch in Zukunft konkurrenzfähig zu bleiben!