Was bedeutet Barrierefreiheit im Sinne des BFSG?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Informationen, Produkte und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen – ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Im Kontext des BFSG betrifft dies insbesondere die Zugänglichkeit digitaler Angebote, zum Beispiel durch:
- eine verständliche Struktur und Navigation auf Websites,
- die Kompatibilität mit Screenreadern,
- ausreichend Kontraste und flexible Schriftgrößen,
- Alternativtexte für Bilder,
- Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG betrifft Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten – sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich. Dazu gehören insbesondere:
- Onlinehändler
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Verlage (z. B. für E-Books)
- Betriebe mit Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten oder Geldautomaten)
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind in bestimmten Fällen ausgenommen – jedoch nicht grundsätzlich. Auch sie müssen beispielsweise barrierefreie Informationen bereitstellen, wenn dies für die Nutzung ihrer Dienstleistung erforderlich ist.
Folgen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht umsetzen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören:
- Bußgelder (bis zu 100.000 Euro),
- Verbraucherbeschwerden bei der Marktüberwachungsbehörde,
- Imageverlust sowie der Ausschluss von Ausschreibungen oder Fördermitteln.
Auch Verbände und Interessensvertretungen können gegen Verstöße vorgehen. Das erhöht den öffentlichen Druck und die Sichtbarkeit von Barrieren im Alltag.
Gesellschaftliche Bedeutung des BFSG
Das BFSG ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft. In einer zunehmend digitalen Welt ist der Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Produkten zentral für gesellschaftliche Teilhabe – sei es beim Online-Shopping, bei der Buchung von Reisen oder bei der Nutzung digitaler Behördenservices.
Barrierefreiheit betrifft dabei nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Auch temporäre Einschränkungen (z. B. nach einem Unfall), ältere Menschen oder Personen mit geringeren digitalen Kompetenzen profitieren von barrierearmen und klar strukturierten Angeboten.
Das BFSG bringt Unternehmen in die Verantwortung, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten – und macht deutlich: Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzliche Pflicht und ein elementarer Bestandteil sozialer Gerechtigkeit.