BFSG: Was Unternehmen ab Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit wissen müssen

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In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was das BFSG konkret bedeutet, wen es betrifft, wie Barrierefreiheit in der Praxis umgesetzt werden kann und warum jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist. Denn klar ist: Barrierefreiheit wird künftig nicht mehr nur ein Wettbewerbsvorteil sein, sondern rechtlich bindender Standard.
Inhalt
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act. Die Regelung verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu zählen unter anderem:
- Webshops und mobile Anwendungen
- E-Books und digitale Lesegeräte
- Telekommunikationsdienste
- Selbstbedienungsterminals, wie z. B. Geld- oder Fahrkartenautomaten
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen, unabhängig von Einschränkungen und ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit bedeutet im Sinne des BFSG, dass Produkte, Dienstleistungen und Informationen so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen – selbstständig und uneingeschränkt genutzt werden können.
Im digitalen Raum umfasst das unter anderem eine klare und verständliche Navigation auf Websites, die Kompatibilität mit Screenreadern, ausreichende Kontraste, skalierbare Schriftgrößen sowie Alternativtexte für Bilder. Auch Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos spielen eine zentrale Rolle. Ziel ist es, digitale Angebote so aufzubereiten, dass niemand ausgeschlossen wird, weder aufgrund einer Behinderung noch wegen temporärer Einschränkungen oder mangelnder digitaler Erfahrung.
Wer muss handeln?
Das BFSG gilt für viele Unternehmen, sowohl im B2C als auch im B2B-Bereich. Besonders betroffen sind:
- Onlinehändler
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Verlage
- Betriebe mit öffentlich zugänglichen Terminals
Kleine Unternehmen (unter zehn Mitarbeitende und zwei Millionen Euro Umsatz) sind unter bestimmten Bedingungen von der Regelung ausgenommen. Doch auch sie sind verpflichtet, barrierefreie Informationen bereitzustellen, wenn diese für die Nutzung ihrer Services notwendig sind.
Was droht bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Beschwerden bei der Marktüberwachungsbehörde
- Ausschluss von Ausschreibungen oder Förderprogrammen
- Reputationsverluste und Kritik durch Verbände oder Nutzer:innen
Spätestens jetzt zeigt sich: Barrierefreiheit ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine wirtschaftlich relevante Verantwortung.
Barrierefreiheit als Teil einer inklusiven Unternehmenskultur
Barrierefreiheit betrifft längst nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Auch ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen oder geringer digitaler Erfahrung profitieren von barrierearmen Angeboten. Im Diversity Management ist das Thema eng mit den Dimensionen Alter, Behinderung und Chancengleichheit verknüpft – und ergänzt strategische Maßnahmen rund um Inklusion, Gleichstellung und Kundenzentrierung.
Unternehmen, die das BFSG als Chance begreifen, investieren in Zukunftsfähigkeit, Nutzerorientierung und soziale Gerechtigkeit. Sie setzen damit nicht nur gesetzliche Vorgaben um, sondern leisten einen aktiven Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft.
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