2. Juni 2025

BFSG: Was Unternehmen ab Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit wissen müssen

Eine Frau sitzt vor dem Laptop und loggt sich mit ihrer Finger-ID ein.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale und physische Angebote barrierefrei zu gestalten: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es ist mehr als ein juristisches Update, es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu echter Teilhabe in einer zunehmend digitalen Gesellschaft. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsverluste, Beschwerden und den Ausschluss von Ausschreibungen.

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was das BFSG konkret bedeutet, wen es betrifft, wie Barrierefreiheit in der Praxis umgesetzt werden kann und warum jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist. Denn klar ist: Barrierefreiheit wird künftig nicht mehr nur ein Wettbewerbsvorteil sein, sondern rechtlich bindender Standard.

Inhalt

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act. Die Regelung verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu zählen unter anderem:

  • Webshops und mobile Anwendungen
  • E-Books und digitale Lesegeräte
  • Telekommunikationsdienste
  • Selbstbedienungsterminals, wie z. B. Geld- oder Fahrkartenautomaten

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen, unabhängig von Einschränkungen und ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit bedeutet im Sinne des BFSG, dass Produkte, Dienstleistungen und Informationen so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen – selbstständig und uneingeschränkt genutzt werden können.

Im digitalen Raum umfasst das unter anderem eine klare und verständliche Navigation auf Websites, die Kompatibilität mit Screenreadern, ausreichende Kontraste, skalierbare Schriftgrößen sowie Alternativtexte für Bilder. Auch Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos spielen eine zentrale Rolle. Ziel ist es, digitale Angebote so aufzubereiten, dass niemand ausgeschlossen wird, weder aufgrund einer Behinderung noch wegen temporärer Einschränkungen oder mangelnder digitaler Erfahrung.

Wer muss handeln?

Das BFSG gilt für viele Unternehmen, sowohl im B2C als auch im B2B-Bereich. Besonders betroffen sind:

  • Onlinehändler
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsanbieter
  • Verlage
  • Betriebe mit öffentlich zugänglichen Terminals

Kleine Unternehmen (unter zehn Mitarbeitende und zwei Millionen Euro Umsatz) sind unter bestimmten Bedingungen von der Regelung ausgenommen. Doch auch sie sind verpflichtet, barrierefreie Informationen bereitzustellen, wenn diese für die Nutzung ihrer Services notwendig sind.

Was droht bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Beschwerden bei der Marktüberwachungsbehörde
  • Ausschluss von Ausschreibungen oder Förderprogrammen
  • Reputationsverluste und Kritik durch Verbände oder Nutzer:innen

Spätestens jetzt zeigt sich: Barrierefreiheit ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine wirtschaftlich relevante Verantwortung.

Barrierefreiheit als Teil einer inklusiven Unternehmenskultur

Barrierefreiheit betrifft längst nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Auch ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen oder geringer digitaler Erfahrung profitieren von barrierearmen Angeboten. Im Diversity Management ist das Thema eng mit den Dimensionen Alter, Behinderung und Chancengleichheit verknüpft – und ergänzt strategische Maßnahmen rund um Inklusion, Gleichstellung und Kundenzentrierung.

Unternehmen, die das BFSG als Chance begreifen, investieren in Zukunftsfähigkeit, Nutzerorientierung und soziale Gerechtigkeit. Sie setzen damit nicht nur gesetzliche Vorgaben um, sondern leisten einen aktiven Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft.

Fazit Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz markiert einen klaren Wendepunkt: Weg von freiwilligen Selbstverpflichtungen, hin zu verbindlichen Standards in Sachen Barrierefreiheit. Unternehmen sollten nicht warten, bis das Gesetz greift – sondern jetzt beginnen, ihre digitalen Angebote zu überprüfen und inklusiv zu gestalten. Denn: Barrierefreiheit ist kein Randthema mehr – sie wird zum neuen Standard. Wer frühzeitig handelt, schützt nicht nur sich selbst vor Sanktionen, sondern positioniert sich als verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen.

Sie möchten prüfen, wie barrierefrei Ihre digitalen Angebote bereits sind und wie Sie sich strukturell auf das BFSG vorbereiten können? Wir begleiten Sie gerne mit Beratung oder unseren Workshopangeboten rund um digitale Inklusion und barrierefreies Design.

Mathilde Berhault

Antonia Geßlein

Junior Consultant

Ich habe Integrative Gesundheitsförderung studiert und absolviere aktuell meinen Master in Diversitätsmanagement. In meiner Arbeit verbinde ich wissenschaftliche Erkenntnisse mit einer Diversity-Perspektive, um Strukturen und Prozesse inklusiver und zugänglicher zu gestalten. Mir ist wichtig, komplexe Themen verständlich zu vermitteln und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die Menschen und Organisationen gleichermaßen weiterbringen.

Was bedeutet Vielfalt für dich im Arbeitskontext?

"Mich motiviert die Frage, wie Organisationen Rahmenbedingungen schaffen können, in denen unterschiedliche Menschen wirklich gleiche Chancen haben. Fairness bedeutet für mich, strukturelle Barrieren zu erkennen und Entscheidungen so zu gestalten, dass sie transparent, gerecht und für alle zugänglich sind. Gleichzeitig gehört dazu, dass sich Menschen sicher, respektiert und gesund fühlen können."

Pauline Thurn

Pauline Thurn

Senior Consultant

Pauline verfügt über einen Hintergrund in Politikwissenschaft, Soziologie und Diversitätsmanagement. Ihre Masterarbeit im Diversity Controlling hat ihre Perspektive auf Vielfalt in Organisationen geprägt.
Seitdem arbeitet sie an der Schnittstelle von Recruiting und Diversity und legt großen Wert auf faire, transparente und chancengerechte Prozesse. In D&I-Workshops verbindet sie Praxiswissen mit einer
fundierten Diversity-Perspektive.

Was bedeutet Diversität für dich in der Zusammenarbeit mit Menschen?

Diversität bedeutet für mich, Menschen in ihrer ganzen Individualität wahrzunehmen und ihnen mit echter Offenheit, Unvoreingenommenheit und ehrlichem Interesse zu begegnen.
Ich finde es wichtig, unterschiedliche Lebenswege und Hintergründe nicht zu bewerten, sondern wertzuschätzen – gerade dann, wenn sie von gängigen Normen abweichen. Mich treibt an, Barrieren sichtbar zu machen und Räume zu schaffen, in denen unterschiedliche Perspektiven ernst genommen und respektiert werden. Vielfalt zu fördern und zu leben ist für mich vor allem eine Haltung: aktives Zuhören, Verstehen und gemeinsam wachsen.

Catharina Crasser

Catharina Crasser

Geschäftsleitung

Catharina Crasser ist Senior Beraterin und Mitgründerin von D² – Denkfabrik Diversität. Ihre Expertise umfasst die aktuelle Diversitätsforschung mit Schwerpunkt Gender sowie die Ausarbeitung von Diversitätskonzepten im Kontext von Intersektionalität. Nach ihrem Bachelorabschluss in Political and Social Studies studierte sie im Masterstudiengang ‚Diversitätsmanagement, Religion und Bildung‘ an der Universität Würzburg. Neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit in der Denkfabrik ist sie als externe Dozentin für unterschiedliche Seminare in diesem Masterstudiengang tätig.

Was macht deine Arbeit (besonders) interessant?

"Es macht mir Spaß, das Thema auf so viele verschiedene Arten an unterschiedliche Leute heranzutragen. Das Spannende ist, mit Ideen und Methoden an manchen Stellen auf Anklang zu stoßen und an anderen mit einer ähnlichen Idee kläglich zu scheitern. Es geht vor allem darum, die Perspektive meines Gegenübers mit seinen Bedarfen zu verstehen und kreativ passende Konzepte zu entwickeln."

Henning Albers

Henning Albers

Geschäftsführer

Henning hat einen Abschluss als Diplombetriebswirt (FH) mit Schwerpunkten Logistik und Personalmanagement. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in Human Resources in verschiedenen nationalen und internationalen generalistischen Führungsrollen mit Verantwortung für europäische und/oder asiatische Länder. Im Februar 2023 gründete er ALBERS ADVISORY, ein Beratungsunternehmen die umfassende und nachhaltige HR-Lösungen für Unternehmen schafft. Zum 01. Januar 2026 übernahm ALBERS ADVISORY die Denkfabrik Diversität.

Welche Rolle spielt Diversität in deinem Beratungsansatz?

"In dem wir als Brückenbauer verständlich machen, dass Menschen ihr volles Potential ausschöpfen wollen und dieses Potential ganz unterschiedlich und einzigartig ist, schaffen wir Möglichkeiten, wo es vorher vielleicht keine gab. Indem wir dabei helfen, dass Menschen mit ihrem ganzen Ich zur Arbeit kommen können, können Sie sich entfalten und so zum langfristigen Erfolg von Unternehmungen beitragen. Verständnis schaffen, neue Perspektiven einbringen, de Mensch in den Mittelpunkt stellen und damit Win-Win Situationen entstehen lassen, treibt mich an."