Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit
Das AGG findet Anwendung im Arbeitsrecht sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen und aktiv gegen Verstöße vorzugehen. Auch Bewerber:innen profitieren vom AGG, da es gleiche Chancen im Einstellungsprozess sicherstellt.
Das AGG fordert von Unternehmen nicht nur das Verhindern von Diskriminierung, sondern auch aktives Handeln zur Schaffung fairer Bedingungen. Dies umfasst unter anderem D&I-Schulungen, transparente Einstellungsprozesse und Maßnahmen zur Meldung von Diskriminierungsfällen.
Das AGG als Grundlage für D&I-Initiativen
Das AGG bildet die rechtliche Grundlage für die Förderung von Vielfalt und die Gewährleistung von Inklusion. Es unterstützt Unternehmen dabei, eine respektvolle und gerechte Unternehmenskultur zu etablieren. Durch das AGG sind Organisationen verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern und Strukturen zu schaffen, die Diversität anerkennen und fördern.
Vorteile der Einbindung des AGG in D&I-Strategien:
- Erweiterte Talentakquise: Eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung ermöglicht es Unternehmen, auf ein breiteres Spektrum an Talenten zuzugreifen.
- Stärkere Mitarbeitendenbindung: Ein respektvolles und inklusives Arbeitsklima fördert die Loyalität und langfristige Bindung der Mitarbeitenden.
- Verbessertes Unternehmensimage: Eine ausgeprägte inklusive Unternehmenskultur stärkt das Ansehen des Unternehmens und macht es sowohl für Kund:innen als auch für potenzielle Bewerber:innen attraktiver.
- Rechtliche Absicherung: Unternehmen schützen sich vor rechtlichen Risiken, indem sie die gesetzlichen Anforderungen aktiv umsetzen und Diskriminierung vorbeugen.
Diese Vorteile ermöglichen es Unternehmen nicht nur, ihre rechtlichen Pflichten zu erfüllen, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.