6. Juni 2024

Hilfe, wo fange ich bloß an? – 3 Tipps zum Start ins Diversitätsmanagement

Verschiedene Hände puzzeln zusammen auf einem Tisch.
Fach- und Arbeitskräftemangel hat die Wirtschaft derzeit fest im Griff und lässt Konjunkturprognosen überall in Deutschland schrumpfen. Die vielschichtigen Anforderungen der Generation Y und Z an ihren Arbeitsplatz und auch die noch immer spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie sind zusätzliche Faktoren, die Unternehmen – neben der steigenden Bürokratie – vor große Herausforderungen stellen. Ein gut durchdachtes Diversitätsmanagement ist dabei eine mögliche Lösung, um diesen vielfältigen Herausforderungen in der Arbeitswelt zu begegnen. Doch wie beginnt man am besten, um eine Managementstrategie zu implementieren, die das große Schlagwort “Diversität” in seinen Facetten umfasst? Die simple Antwort vorweg: Priorisieren hilft. Die Frage, wie diese Priorisierung einfach und unkompliziert in einen ersten Diversity-Ansatz überführt werden kann, steht im Mittelpunkt dieses Blogartikels. Dabei zeigen wir die ersten Schritte zum Start in ein kluges Diversitätsmanagement auf und fokussieren uns auf die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht umgesetzt werden müssen und auf erste Anknüpfungspunkte, mit denen sich Ihr Unternehmen von anderen abheben kann.

Inhalt

1. Schritt: Rechtliche Rahmenbedingungen – Oder: Was gemacht werden muss

Das AGG
Die rechtliche Grundlage für Diversitätsmanagement bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Im AGG ist festgeschrieben, dass keine Person aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters, ihres Geschlechts, einer Behinderung, ihrer Religion oder Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, einen diskriminierungsfreien Bewerbungsprozess zu gewährleisten und Diskriminierung in ihrem Unternehmen nachzugehen. Gegen Mitarbeiter:innen, die diskriminieren, müssen sie vorgehen. Dazu können die Maßnahmen einer Versetzung, Abmahnung oder auch Kündigung ergriffen werden. Arbeitgeber:innen sind auch dazu verpflichtet, ihrer Belegschaft durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle die Möglichkeit zu geben, Diskriminierung intern anzuzeigen. Die Bekanntmachung dieser Stelle ist ebenfalls gesetzlich verpflichtend.

Das SGB IX
Das Sozialgesetzbuch IX  regelt den Schutz und die Förderung von Menschen mit Behinderung. Ziel des SGB IX ist es, Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu verhindern und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen und Arbeitsleben zu fördern. Für Arbeitgeber:innen sind folgende Aspekte relevant:

  • Pflicht zur Einstellung schwerbehinderter Menschen (§ 154)
    Arbeitgeber:innen sind grundsätzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Die Anzahl der zu beschäftigten Personen richtet sich dabei nach der Anzahl der Arbeitsplätze. Bei mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden. Dies gilt für private wie öffentliche Arbeitgeber:innen.
  • Ausgleichszahlung bei Verstoß gegen diese Pflicht (§ 160)
    Kommen Arbeitgeber:innen dieser Pflicht nicht nach, müssen sie eine Ausgleichszahlung zahlen. Diese ist je nach Anzahl der unbesetzten Pflichtplätze gestaffelt. Die Ausgleichszahlungen fließen in Förderprogramme zur Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben.

EU-Richtlinien
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren verschiedene Richtlinien erlassen, die Diversität und Inklusion in der Arbeitswelt fördern sollen. Dazu zählt bspw. die Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158). Diese Richtlinie soll die Gleichstellung der Geschlechter fördern, indem sie bessere Vereinbarkeitsmöglichkeiten von Berufs- und Privatleben schafft und Männer und Frauen in ihrer Rolle als pflegende Angehörige unterstützt. Die Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/43/EG) setzt hingegen den Rahmen für die Gleichbehandlung von Personen ohne Unterschied des Aussehens oder der ethnischen Herkunft. Sie betrifft unter anderem den Zugang zur Beschäftigung, Berufsbildung, Beförderung und Arbeitsbedingungen, während sich die Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (2006/54/EG) mit der Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt verschrieben hat.

Die ESG- Richtlinie
Die ESG-Richtlinie (Environmental – Social – Governance) wurde 2022 vom Rat der Europäischen Union beschlossen. Diese Richtlinie verpflichtet kapitalmarktorientierte Großunternehmen zu finanzieller Transparenz und einer regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Berichterstattung bezieht sich neben wirtschaftlichen Interessen, nun auch auf Umwelt, soziale Belange und die Menschenrechte. Eine Beschwerdestelle z.B. nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, kann dazu beitragen, intern aufzudecken und nachzuverfolgen, wo Diskriminierung und Fehlverhalten stattfindet. Auch das Thema “Diversity” hat Einzug in die ESRS-Berichtsstandards gefunden (S1-9). Die regelmäßige Berichterstattung in diesem Bereich trägt dazu bei, dass der Status quo bezüglich Diversitätsdimensionen immer wieder neu erfasst und dokumentiert wird.

Nicht-bindendes Völkerrecht – VN und OECD
Die Leitlinien der Vereinten Nationen (VN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind für Unternehmen zwar nicht bindend. Allerdings geben bei der Implementierung von Maßnahmen aus dem Diversitätsmanagement hilfreichen Orientierungsrahmen. Denn auch diese Leitlinien empfehlen bspw. die Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen für die eigene Belegschaft.

2. Schritt: Gute Zusammenarbeit mit verschiedenen Generationen – Oder: Wovon jedes Unternehmen betroffen ist

Neben den rechtlich bindenden Vorgaben, die von jedem Unternehmen in Deutschland eingehalten werden müssen, gibt es weitere hilfreiche Tipps für den Start in ein gut durchdachtes Diversitätsmanagement. Dazu zählt auch das Generationenmanagement. Denn in jedem Unternehmen treffen verschiedene Generationen und somit auch oft unterschiedliche Wertevorstellungen aufeinander, auch in Bezug auf die Einstellung zu Arbeit, Arbeitsweisen und er Unternehmenskultur. Dies kann im Unternehmen zu Konflikten führen und die Effizienz senken. An dieser Stelle setzt der Ansatz des generationsübergreifenden Arbeitens an: Jede Generation bringt ihre Stärken, aber auch Schwächen mit sich. Durch eine generationsübergreifende Arbeitsweise werden diese Stärken gebündelt. Ein respektvolles Miteinander und eine gute Zusammenarbeit verschiedener Generationen sind das Ergebnis.

In unserem Workshop „Alter & Generation“ erfahren Sie, wie altersbewusste Führung gelingt, Generationenvielfalt zum Erfolgsfaktor wird und wie Sie Vorurteile abbauen statt Altersbilder verfestigen.

Die Vorteile von generationsübergreifendem Arbeiten:

  • Austausch von Wissen: Die älteren Generationen geben ihre Berufserfahrung weiter und die jüngeren Generationen teilen ihr Wissen über innovative Arbeitsweisen und neue Technologien.
  • Mehr Kreativität und Innovationskraft: Verschiedene Generationen bringen auch unterschiedliche Problemlösungsansätze mit in das Unternehmen. Diese Bandbreite an Perspektiven fördert die Innovation und die Kreativität im Unternehmen.
  • Mehr Flexibilität: Ein altersdiverses Team reagiert offener und flexibler auf Marktveränderungen, da eine gewisse Offenheit bereits teamintern für eine gute Zusammenarbeit bestehen muss.

Lesen Sie hierzu auch unseren Blog-Artikel zu dem Thema „Babyboomer vs. Generation Z? – Wie man Altersunterschiede im Unternehmen effizient nutzen kann“.

3. Schritt: Wie sich Ihr Unternehmen von anderen abheben kann – Beispiel: Unconscious Bias–Trainings

Um sich als Unternehmen von der Konkurrenz abzuheben und Diversitätsmanagement wirksam umzusetzen, reicht es nicht aus, lediglich gesetzliche Vorgaben zu erfüllen oder generationsübergreifendes Arbeiten einzuführen. Entscheidend ist ein aktiver Wandel der Unternehmenskultur – hin zu mehr Inklusion und Diskriminierungsfreiheit. Ein wirkungsvoller Einstieg sind Unconscious-Bias-Trainings, die Mitarbeitende für unbewusste Vorurteilungen sensibilisieren. Diese Trainings helfen zum Beispiel dabei, Bewerbungsprozesse fairer zu gestalten oder das Einkaufsverhalten bewusster auszurichten. Noch wichtiger: Eine sensibilisierte Belegschaft verändert die Unternehmenskultur spürbar – sie wird offener, vielfältiger und respektvoller. Unternehmen können solche Trainings intern über die Personalentwicklung anbieten oder externe Expert:innen hinzuziehen. Wer regelmäßig und langfristig schult, erzielt nachhaltigere Effekte – aber auch kurze Workshops setzen wichtige erste Impulse.

Unser Workshop „Bullshit-Bingo“ zu Unconscious Bias – provokant, spielerisch und mit einem Augenzwinkern. Das Bingo entlarvt gängige Aussagen und Denkmuster rund um Vielfalt, Diskriminierung und unbewusste Vorurteile. Es ermöglicht einen unkomplizierten Einstieg ins Thema und lädt dazu ein, sich ehrlich mit eigenen Denkmustern auseinanderzusetzen, denn echte Vielfalt beginnt im Kopf.

Fazit Die Kombination von New Work und Diversität bietet Unternehmen die Chance, ihre Arbeitswelt zukunftsfähig zu gestalten. Eine flexible und innovative Arbeitsumgebung, die Diversität aktiv fördert, stärkt nicht nur die Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeitenden, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Durch die Integration von D&I-Initiativen und dem Einsatz von Tools wie dem Diversity Navigator können Unternehmen sicherstellen, dass sie auf dem Weg zu einer inklusiven Arbeitswelt erfolgreich sind.

Nutzen Sie den Diversity Navigator, um Ihre D&I-Strategie effektiv umzusetzen und eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die Innovation und Vielfalt fördert. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit den Expert:innen von D2 – Denkfabrik Diversität!

Mathilde Berhault

Antonia Geßlein

Junior Consultant

Ich habe Integrative Gesundheitsförderung studiert und absolviere aktuell meinen Master in Diversitätsmanagement. In meiner Arbeit verbinde ich wissenschaftliche Erkenntnisse mit einer Diversity-Perspektive, um Strukturen und Prozesse inklusiver und zugänglicher zu gestalten. Mir ist wichtig, komplexe Themen verständlich zu vermitteln und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die Menschen und Organisationen gleichermaßen weiterbringen.

Was bedeutet Vielfalt für dich im Arbeitskontext?

"Mich motiviert die Frage, wie Organisationen Rahmenbedingungen schaffen können, in denen unterschiedliche Menschen wirklich gleiche Chancen haben. Fairness bedeutet für mich, strukturelle Barrieren zu erkennen und Entscheidungen so zu gestalten, dass sie transparent, gerecht und für alle zugänglich sind. Gleichzeitig gehört dazu, dass sich Menschen sicher, respektiert und gesund fühlen können."

Pauline Thurn

Pauline Thurn

Senior Consultant

Pauline verfügt über einen Hintergrund in Politikwissenschaft, Soziologie und Diversitätsmanagement. Ihre Masterarbeit im Diversity Controlling hat ihre Perspektive auf Vielfalt in Organisationen geprägt.
Seitdem arbeitet sie an der Schnittstelle von Recruiting und Diversity und legt großen Wert auf faire, transparente und chancengerechte Prozesse. In D&I-Workshops verbindet sie Praxiswissen mit einer
fundierten Diversity-Perspektive.

Was bedeutet Diversität für dich in der Zusammenarbeit mit Menschen?

Diversität bedeutet für mich, Menschen in ihrer ganzen Individualität wahrzunehmen und ihnen mit echter Offenheit, Unvoreingenommenheit und ehrlichem Interesse zu begegnen.
Ich finde es wichtig, unterschiedliche Lebenswege und Hintergründe nicht zu bewerten, sondern wertzuschätzen – gerade dann, wenn sie von gängigen Normen abweichen. Mich treibt an, Barrieren sichtbar zu machen und Räume zu schaffen, in denen unterschiedliche Perspektiven ernst genommen und respektiert werden. Vielfalt zu fördern und zu leben ist für mich vor allem eine Haltung: aktives Zuhören, Verstehen und gemeinsam wachsen.

Catharina Crasser

Catharina Crasser

Lead Consultant

Catharina Crasser ist Lead Consultant bei D² - Denkfabrik Diversität. Ihre Expertise umfasst die aktuelle Diversitätsforschung mit Schwerpunkt Gender sowie die Ausarbeitung von Diversitätskonzepten im Kontext von Intersektionalität. Nach ihrem Bachelorabschluss in Political and Social Studies studierte sie im Masterstudiengang ‚Diversitätsmanagement, Religion und Bildung‘ an der Universität Würzburg. Neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit in der Denkfabrik ist sie als externe Dozentin für unterschiedliche Seminare in diesem Masterstudiengang tätig.

Was macht deine Arbeit (besonders) interessant?

"Es macht mir Spaß, das Thema auf so viele verschiedene Arten an unterschiedliche Leute heranzutragen. Das Spannende ist, mit Ideen und Methoden an manchen Stellen auf Anklang zu stoßen und an anderen mit einer ähnlichen Idee kläglich zu scheitern. Es geht vor allem darum, die Perspektive meines Gegenübers mit seinen Bedarfen zu verstehen und kreativ passende Konzepte zu entwickeln."

Henning Albers

Henning Albers

Geschäftsführer

Henning hat einen Abschluss als Diplombetriebswirt (FH) mit Schwerpunkten Logistik und Personalmanagement. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in Human Resources in verschiedenen nationalen und internationalen generalistischen Führungsrollen mit Verantwortung für europäische und/oder asiatische Länder. Im Februar 2023 gründete er ALBERS ADVISORY, ein Beratungsunternehmen die umfassende und nachhaltige HR-Lösungen für Unternehmen schafft. Zum 01. Januar 2026 übernahm ALBERS ADVISORY die Denkfabrik Diversität.

Welche Rolle spielt Diversität in deinem Beratungsansatz?

"In dem wir als Brückenbauer verständlich machen, dass Menschen ihr volles Potential ausschöpfen wollen und dieses Potential ganz unterschiedlich und einzigartig ist, schaffen wir Möglichkeiten, wo es vorher vielleicht keine gab. Indem wir dabei helfen, dass Menschen mit ihrem ganzen Ich zur Arbeit kommen können, können sie sich entfalten und so zum langfristigen Erfolg von Unternehmungen beitragen. Verständnis schaffen, neue Perspektiven einbringen, den Menschen in den Mittelpunkt stellen und damit Win-Win Situationen entstehen lassen, treibt mich an."